BVfK-Wochenendticker 7. Dezember 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Es kracht in der Autobranche, wenn es um Umweltschutz geht.

 

Maximal 3,6 l Diesel / 4,1 l Benzin und 95 g CO2-Emissionen - sonst kostet es Milliarden.

 

Der Auto-Himmel über dem Jahr 2020 droht ziemlich dunkel zu werden.

 

Garantie und Hyundai? Da war doch etwas!

 

Einladung zur Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai.

 

Branchengröße Elmar Fuchs ist tot.

 

Millionenschaden: Auto-Betrüger legt Geständnis ab.

 

Kein Diesel-Fahrverbot in Mainz DUH verliert vor Gericht.

 

BVfK-Jubiläumskongress 2. Mai 2020: Jetzt Plätze sichern!

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Die Risiken der Digitalisierung

 

Fahrzeugankauf.de: Errechneter Ankaufspreis zu hoch?

Gebotsfunktion nutzen!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Verjährung von Forderungen: 31. Dezember beachten!

 

EU-Klimaschutzvorgaben setzen Vertragshandel unter Druck

Drohen Konsequenzen nun auch für den freien Handel?

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es kracht in der Autobranche, wenn es um Umweltschutz geht. Nachdem das Mediengewitter rund um den im September 2015 aufgeflogenen VW-Skandal schnell verzogen war und den freien Autohandel kaum beeindruckte, schlugen die ersten Fahrverbotsurteile schon heftiger ins Kontor.

Auch wenn kaum ein Autofahrer davon betroffen war, sein Auto nicht mehr benutzen konnte oder relevante Umwege in Kauf nehmen musste, ging die Diesel-Nachfrage samt Preisen in den Keller.

Dies jedoch, so wie es der BVfK prognostiziert hatte, auch nur immer so lange sich die Medien mit dem Thema befassten und bis sich schließlich wieder die Tatsache verfestigt hat, dass moderne Diesel umwelt- und ressourcenschonend sind.

Soweit so gut und entspannt, doch wenn man sich heute den Himmel über dem Jahr 2020 anschauen könnte, dann droht da mehr als nur ein Gewitter, sondern möglicherweise eine ziemlich dauerhafte Dunkelheit.

Denn wären uns die Unzufriedenen erklären, das Klimapaket der Bundesregierung sei nahezu unwirksam, scheint man mal wieder den Blick Richtung Brüssel vergessen zu haben, denn von hier kommt es ab 1. Januar 2020 richtig heftig:

Wie Sie dem ausführlichen Bericht der BVfK-Rechtsabteilung am Ende dieses Newsletters entnehmen können, dürfen neu zugelassene Autos in Europa zukünftig nicht mehr als 3,6 l Diesel beziehungsweise 4,1 l Benzin je 100 Kilometer verbrauchen und die CO2 Emissionen dürfen 95 g je Kilometer nicht überschreiten. Das gilt nicht für jedes neue Auto, sondern für den Durchschnitt der gesamten Flotte, was mit ein Grund dafür ist, dass emissionsfreie Elektroautos zunehmend angeboten werden.

Dennoch fragt man sich, wie es zum Beispiel VW schaffen will, den beim derzeitigen Stand des Flottenverbrauchs drohenden Milliarden Strafzahlungen zu entgehen.

„Muss uns nicht interessieren, denn wir verkaufen das, was geht und der Markt bietet“ könnte man denken, wäre allerdings ein wenig kurzsichtig, denn es gilt nun zu beobachten, was sich die Hersteller so alles einfallen lassen, um den Schadstoffausstoß ihrer Flotte in den Griff zu bekommen.

Eine der ersten bekanntgewordenen Ideen lautet: Verzicht auf Tageszulassung bei solchen Neufahrzeugen, die anschließend in ein anderes EU-Land verkauft werden. Klingt erst einmal nicht schlecht, denn damit dürften die meisten EU-Importe von einem gewissen Makel befreit werden. Wenn dann auch noch die Garantieverkürzung entfällt, würde es ein weiteres Argument für den EU-Neuwagenkauf geben.

Doch das wäre zu früh gefreut, denn da sind schon wieder die kreativen Strategen von Hyundai unterwegs, die nun den Garantiestart an das Rechnungsdatum des Herstellers  - an wen auch immer, knüpfen wollen.

Garantie und Hyundai? Da war doch etwas! Gibt es da nicht Probleme im Freien EU-Neuwagenhandel? Mahnt Hyundai nicht freie Händler ab, wenn diese mit der Herstellergarantie werben, und das, obwohl die Autos am Ende im Grunde genommen alle über eine Herstellergarantie verfügen?

Es gilt also genau hinzuschauen und daher nicht nur um einige Händler, die sich auf Hyundai spezialisiert haben, sondern darum, sich mit dem – man könnte sagen „Vorreiter für innovative Vertriebsideen und radikale Marktregulierung“ genauer zu befassen, um weiteren Flächenbrand zu vermeiden.

Denn eine Gefahr lauert nicht mehr nur am Horizont, sondern kommt mit hoher Geschwindigkeit näher: Die Maßnahmen der Hersteller zur Absenkung des objektiv viel zu hohen Flottenverbrauchs werden in den Handel eingreifen und dabei möglicherweise diejenigen am stärksten treffen, die am wenigsten geschützt sind.

Es gibt also nicht nur darum, wachsam zu sein und alle Signale, die die Interessen der freien Händler gefährden, wahrzunehmen, sondern auch jegliche Veränderung einer kritischen juristischen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Angemessen bedeutet in dem Zusammenhang auch, dass Wunsch und Wille der BVfK-Mitglieder Vorrang vor übereiltem juristischen und publizistischen Aktionismus haben.

Um das herauszufinden, lädt der BVfK im Januar zu einer Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai nach Bonn ein. Wie gewohnt werden wir bei besonders anspruchsvollen Aufgaben auch externe Spezialisten hinzuziehen, die den Fragen und Wünschen der Händler gemeinsam mit den BVfK-Juristen Rede und Antwort stehen.

Wir bitten daher bereits jetzt interessierte BVfK-Mitglieder um Rückmeldung bei bestehendem Interesse, sowie Terminwünschen. Ins Auge gefasst ist ein Tag in der dritten oder vierten Januarwoche, also entweder zwischen dem 13. und 17. oder am 21., 23. oder 24. Januar.

Über baldige Rückmeldung würden wir uns freuen. Ab nächster Woche steht auch ein entsprechendes Onlinetool zur Terminabstimmung zur Verfügung.

Lassen Sie uns also gemeinsam einen Weg zum bestmöglichen Umgang mit den besonderen Anforderungen im Autojahr 2020 erarbeiten, damit das BVfK-Motto auch weiterhin gehaltvoll bleibt:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Branchengröße Elmar Fuchs ist tot.

„Wir leben vom Automobil!“ rief Elmar Fuchs noch im März beim 12. Autorechtstag (www.deutscher-autorechtstag.de ) wie gewohnt engagiert und kämpferisch aus, damit es vom Petersberg weit über das Land schalle und man sich erinnern möge, dass die gesamte Volkswirtschaft auf das Automobil ausgerichtet sei, welches „die Perspektiven von Millionen Menschen“ sichere. Nun ist der Geschäftsführer des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) am vergangenen Donnerstag plötzlich und unerwartet verstorben.

Dass der Vater von drei Töchtern noch wesentlich mehr Verdienste aufzuweisen hat, als einen Bundesverband über mehr als 25 erfolgreich zu führen, darüber berichtet u.a. auch AutohausOnline. "Branchenanwalt: Trauer um Elmar Fuchs"

---

Millionenschaden: Auto-Betrüger legt Geständnis ab.

Insgesamt fünf Angeklagte stehen seit Mittwoch in München als mutmaßliche Betrüger vor Gericht. Sie sollen in Bayern, Hessen und Sachsen ihre Opfer vor allem mit nicht-existierenden Autohäusern im Internet um insgesamt mehr als eine Million Euro gebracht haben.

Hier geht´s zum BILD-Artikel >>> BILD: Million-Abzocke mit Fahrzeugen im Netz

---

Kein Diesel-Fahrverbot in Mainz DUH verliert vor Gericht.

„Auch der zuletzt gestellte Antrag auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz vom 24. Oktober 2018 ist unbegründet.“, so der neue Entscheid das Verwaltungsgericht Mainz, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Hier geht´s zum BILD-Artikel >>> Klatsche für Umwelthilfe - Kein Diesel-Fahrverbot in Mainz - Frankfurt - Bild.de

---

Großer BVfK-Jubiläumskongress am 2. Mai 2020:

„Perspektiven und Potenziale“

Am 2. Mai kommenden Jahres wird auf zwei Jahrzehnte Bundesverband freier Kfz-Händler angestoßen. Wir wollen zwar auch stolz zurückblicken, jedoch in erster Linie mit dem Leitgedanken „Perspektiven und Potenziale“ nach vorne schauen.

Chancen und Risiken für die Zukunft des freien Kfz-Gewerbes gleichermaßen groß, die daraus folgenden Aufgaben kann kaum jemand alleine bewältigen.

Es ist daher die Zeit, wo kompetente und kluge Menschen mit ihren Organisationen zusammenrücken sollten, um Kräfte und Kompetenzen zu bündeln. Es gilt, nach möglichst großen Schnittmengen zu suchen und Synergien erzeugen. Wettbewerb sollte da stattfinden, wo er in erster Linie den Mitgliedern dient und nicht zuvorderst den eigenen, möglicherweise nur kurzfristigen Interessen.

Es ist daher das zunehmende Bestreben des BVfK, seine Position in der Branche zu nutzen, eine Plattform für alle diejenigen zu sein, die mithelfen, den Auto-Unternehmern die Zukunft durch Innovation und professionelle wie zuverlässige Zusammenarbeit zu sichern.

Über die Umsetzung werden wir am 2. Mai 2020 mit wichtigen Persönlichkeiten der Kfz-Branche diskutieren.

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

Mit freundlicher Unterstützung von: 

---

Neues von den BVfK-Kooperationspartnern:

Santander Digitaler Vertragsabschluss in Kosyfa möglich.

Information finden Sie im Mitgliederbereich unter :

https://www.bvfk.de/santander-consumer-bank-ag-der-digitale-vertragsabschluss/

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung

Die Risiken der Digitalisierung

Unaufhaltsam und unumgänglich, so betrachtet man gegenwärtig die Digitalisierung unter Unternehmern. Effizientere Arbeitsabläufe, mehr Verkaufsmöglichkeiten der angebotenen Produkte und Dienstleistungen versprechen mehr Umsatz. Sicher sind das Faktoren, die einen motivieren, digitale Technologien einzusetzen und in Betrachtung der schneller, besser und größer werdenden Konkurrenz aus dem In- und Ausland, will man ja selbst nicht auf der Strecke bleiben, wo heutzutage immer mehr Autos online verkauft werden, ohne das der Käufer das Fahrzeug probe-gefahren oder live gesehen hat. 

Neue Programme hier und ein paar Apps dort, so digitalisiert man Stück für Stück sein Unternehmen. Es macht ja auch Spaß, wenn die Erwartungen durch den Einsatz neuer Technologien möglicherweise sogar übertroffen werden, doch hier lauern auch die Gefahren. Viele neue Technologien bergen auch viele mögliche Einfallstore für Angreifer, deshalb ist es wichtig mindestens einen Mitarbeiter an Board zu haben, der mehr als ein Anwender ist und sich auch mit Fragen der IT-Sicherheit und Kompatibilität mit anderen Programmen beschäftigt, andere Mitarbeiter über Gefahren aufklären kann und gemeinsam mit IT-Experten Notfallpläne und Strategien erstellt, die ihr Unternehmen im Ernstfall nicht (lange) zum Erliegen bringen.

Wie schon in unseren vergangenen Wochenendtickern berichtet wurde, steigen die Angriffe auf Unternehmen durch Cyber-Kriminelle rasant. Es wird jeden treffen, so ungefähr lauten auch die Prognosen des BSI, die Frage ist nur wann und wenn es soweit ist, wie ist man auf so eine Situation vorbereitet. 

IT ist nicht mehr wegzudenken und umso wichtiger wird die IT-Sicherheit. Ihre Haustür steht ja auch nicht für jeden offen, oder?

Denken Sie daher bitte immer an die grundlegendsten Dinge in der IT-Sicherheit:

• aufgeklärte Mitarbeiter

• regelmäßige Backups ihrer Systeme

• aktuelle Antiviren- und Anti-Malware Programme und regelmäßige Scans der Systeme

• regelmäßige Aktualisierungen der installierten Software

• einen Notfallplan sowie einen Ansprechpartner für ihre Mitarbeiter im Ernstfall

---

Fahrzeugankauf.de – Errechneter Ankaufspreis zu hoch? - Gebotsfunktion nutzen!

Einen reellen Ankaufspreis für ein Fahrzeug online zu errechnen und damit auch die Vorstellungen der Händler zu treffen, ist eine der schwierigsten Aufgaben der sich die Betreiber von Fahrzeugankaufplattformen stellen müssen.

Interesse am Fahrzeug? Bei welchem Preis liegt Ihre Verhandlungsbasis?

Mit der Gebotsfunktion unserer Plattform sind wir näher am Markt. Ist der Preis ok, können Sie wie gewohnt die Anbieterkontaktdaten direkt freischalten lassen, ist der Preis zu weit weg von der Realität, steht allen teilnehmenden BVfK-Händlern die Gebotsfunktion für private Fahrzeugangebote zur Verfügung. Die E-Mail-Benachrichtigung über ein neues Fahrzeug enthält einen Link, der Sie direkt zu der Seite führt, auf der Sie ihr eigenes Gebot für das Fahrzeug abgeben können. Siehe Bilder:

 

Geben Sie Ihren unverbindlichen Preisvorschlag ab. Sind Sie der Höchstbietende nach ca. 3 Stunden und der Anbieter akzeptiert Ihren Preis als Verhandlungsbasis, werden Ihnen die Kontaktdaten des Anbieters automatisch freigegeben. 

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

---

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein: >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren: >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, inklusive Fahrzeugankauf für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Verjährung von Forderungen: 31. Dezember beachten!

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.5.2016 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2017. Bis zum 31.12.2019 ist die Forderung nicht verjährt. Zur Hemmung der Verjährung sollte u.U. vor Jahresende ein Mahnbescheid beantragt werden. Für Detailfragen und operative Unterstützung steht ebenfalls die BVfK-Rechtsabteilung zur Verfügung.

rechtsabteilung@bvfk.de

---

EU-Klimaschutzvorgaben setzen Vertragshandel unter Druck

Drohen Konsequenzen nun auch für den freien Handel?

Die von der EU-Kommission festgelegten Grenzwerte für den Ausstoß von CO2-Emissionen führen dazu, dass die ersten Fahrzeughersteller, wie z.B. Peugeot, strenge Vorgaben für ihre Vertragshändler geschaffen haben, die bei Nichteinhaltung zu massiven Gewinneinbußen führen können. Andere Fahrzeughersteller haben bereits ähnliche Maßnahmen angekündigt, wohl nicht zuletzt, um sich nicht selbst der Gefahr von Strafzahlungen auszusetzen. Was kommt auf den Neuwagenhandel zu und rücken auch freie Händler in den Fokus zukünftiger Maßnahmen?

Das sind die EU-Vorgaben

Ab dem kommenden Jahr schreibt die EU einen Flottengrenzwert von 95 g/km für neu zugelassene Pkw vor, was einem theoretischen Verbrauch von 3,6 l Diesel bzw. 4,1 Lite Benzin entspricht. Die langfristigen Zielvorgaben sehen vor, dass die CO²-Emissionen bis 2030 um 37,5 % gesenkt werden sollen. Entscheidend und als Bemessungsgrundlage für die Einhaltung dieser Vorgaben dienend ist jedoch nicht der Ausstoß des individuellen Fahrzeugs, sondern der sogenannte Flottenverbrauch. Bei der Betrachtung einer zuvor festzulegenden Fahrzeugflotte, die auch herstellerübergreifend sein kann, können Fahrzeuge mit besonders hohem CO²-Ausstoß durch solche ausgeglichen werden, die wenig oder gar kein CO² ausstoßen. Die Emissionswerte aller Fahrzeuge werden addiert und durch deren Anzahl dividiert und so der relevante Durchschnittswert ermittelt.

Neben der Einhaltung der EU-Vorgaben sind auch nationale Entwicklungen zu beobachten, wie etwa der Klimaschutzplan 2050, der eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 bis 42 % vorsieht. Auch weltweit zeichnet sich der fortwährende Trend ab, CO²-Emissionen deutlich zu reduzieren.

Was passiert, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden?

Ab 2020 sind Strafzahlungen je überschrittenem Gramm CO² in Höhe von 95 Euro pro im Vorjahr zugelassenem Fahrzeug zu leisten (Ausnahme: Hersteller mit weniger als 300.000 Fahrzeugen pro Jahr). Der Fahrzeughersteller VW hätte dann voraussichtlich in etwa mit einer Strafe in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zu rechnen, da dessen Flottenhöchstwert um 4 Gramm überschritten werden dürfte. Einige Hersteller unterschreiten die vorgegebenen Werte aber auch deutlich. Grund dafür können auch die sogenannten „Supercredits“ sein: Besonders effiziente Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO² emittieren, werden bei der Gesamtbetrachtung nämlich mehrfach gezählt, sodass sich ein positiveres Gesamtbild ergibt.

Hersteller üben Druck auf Vertragshandel aus

Der Fahrzeughersteller Peugeot schreitet voran und zieht sich gleichermaßen in gewisser Weise aus der Verantwortung, indem er das Risiko der Einhaltung der Vorgaben seinen Vertragspartnern auferlegt. Bekanntermaßen erhalten diese herstellerseitig einen sogenannten Volumenbonus, wenn eine gewisse Menge an Fahrzeugen verkauft wurde. Dieser Volumenbonus soll fortan gekürzt werden, sofern gewisse Umsatzvorgaben in Bezug auf verbrauchsarme Fahrzeuge nicht eingehalten werden. Im Falle von Peugeot sieht der Hersteller vor, dass mindestens drei Prozent der verkauften Fahrzeuge über Elektromotoren und vier Prozent über Hybridantriebe verfügen. Außerdem sollte eine gewisse „Dieselquote“ als Ziel gesetzt werden. Zwar gibt der Hersteller insoweit Entwarnung, als dass die EU-Vorgaben auch ohne Orientierung an den Herstellervorgaben erreicht würden. Gleichwohl setzt er damit ein deutliches Signal, dem weitere Hersteller sicherlich folgen werden: Der Handel soll ausbaden, was dem Hersteller aufgebürdet wird.

Was bedeutet das für den freien Handel?

Zwar scheint es keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf den freien Handel zu geben. Dennoch zeichnet sich bereits ab, dass auch dieser mittelbar unten den aufgezeigten Umständen zu leiden hat. Vertragspartner des Fahrzeugherstellers Hyundai zum Beispiel wollen ab dem 01.01.2020 nur noch Tageszulassungen für bestimmte Elektro- und Hybridmodelle vornehmen, vermutlich, da sich die Zulassung von Verbrennungsmotoren negativ auf die Statistik auswirken würde. Diese Vorgehensweise ankündigende Informationsschreiben sind bereits im Umlauf und liegen uns vor.

Dadurch bedingt soll sich auch – die Garantieproblematik einmal außen vorgelassen – der Garantiestart ändern und fortan bereits dem Rechnungsdatum des Herstellers entsprechen.

Es zeigt sich also, welch weitreichende Konsequenzen die EU-Vorgaben, die augenscheinlich das Umweltbewusstsein des Herstellers fördern sollen, für den Handel insgesamt, auch den freien Handel, haben werden.

Welche Entwicklungen sind zu erwarten?

Es gilt nun, die Situation genauestens zu beobachten, insbesondere dahingehend, ob sich daraus ein Trend ableiten lässt, der die Marktverhältnisse verzerrt. Derartige Auswirkungen dürften nicht gewollt und möglicherweise sogar einer kartellrechtlichen Betrachtung nicht standhalten.

Der Hersteller muss stets befürchten, Strafzahlungen ausgesetzt zu sein, die auch dadurch entstehen können, dass Tageszulassungen im ausländischen Vertriebsgebiet den CO²-Mittelwert erhöhen. Die empfindlichen Höhen solcher Strafen dürften es möglicherweise erforderlich machen, den EU-Markt stärker zu kontrollieren.

Der BVfK wird die sich um diesen Themenkomplex rankenden Rechtsfragen prüfen und neue Erkenntnisse wie gewohnt umgehend an dieser Stelle veröffentlichen.

Zu den zu prüfenden Fragen zählen insbesondere die Folgenden:

-          In welchem Umfang darf der Hersteller das Risiko der Nichteinhaltung von EU-Vorgaben unmittelbar oder mittelbar auf den Handel abwälzen?

-          Hätte das ggf. die Behinderung des freien Neuwagenhandels zur Folge?

-          Welche kartellrechtlichen Konsequenzen würden sich daraus ergeben?

-          Haben Hersteller die Möglichkeit, freien Händlern unmittelbare Sanktionsmaßnahmen aufzuerlegen?

Die BVfK-Rechtsabteilung wird die Situation genau beobachten. Hinweise und Informationen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

rechtsabteilung@bvfk.de 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

---

Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

---