Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
es kracht in der Autobranche, wenn es um Umweltschutz geht. Nachdem das Mediengewitter rund um den im September 2015 aufgeflogenen VW-Skandal schnell verzogen war und den freien Autohandel kaum beeindruckte, schlugen die ersten Fahrverbotsurteile schon heftiger ins Kontor.
Auch wenn kaum ein Autofahrer davon betroffen war, sein Auto nicht mehr benutzen konnte oder relevante Umwege in Kauf nehmen musste, ging die Diesel-Nachfrage samt Preisen in den Keller.
Dies jedoch, so wie es der BVfK prognostiziert hatte, auch nur immer so lange sich die Medien mit dem Thema befassten und bis sich schließlich wieder die Tatsache verfestigt hat, dass moderne Diesel umwelt- und ressourcenschonend sind.
Soweit so gut und entspannt, doch wenn man sich heute den Himmel über dem Jahr 2020 anschauen könnte, dann droht da mehr als nur ein Gewitter, sondern möglicherweise eine ziemlich dauerhafte Dunkelheit.
Denn wären uns die Unzufriedenen erklären, das Klimapaket der Bundesregierung sei nahezu unwirksam, scheint man mal wieder den Blick Richtung Brüssel vergessen zu haben, denn von hier kommt es ab 1. Januar 2020 richtig heftig:
Wie Sie dem ausführlichen Bericht der BVfK-Rechtsabteilung am Ende dieses Newsletters entnehmen können, dürfen neu zugelassene Autos in Europa zukünftig nicht mehr als 3,6 l Diesel beziehungsweise 4,1 l Benzin je 100 Kilometer verbrauchen und die CO2 Emissionen dürfen 95 g je Kilometer nicht überschreiten. Das gilt nicht für jedes neue Auto, sondern für den Durchschnitt der gesamten Flotte, was mit ein Grund dafür ist, dass emissionsfreie Elektroautos zunehmend angeboten werden.
Dennoch fragt man sich, wie es zum Beispiel VW schaffen will, den beim derzeitigen Stand des Flottenverbrauchs drohenden Milliarden Strafzahlungen zu entgehen.
„Muss uns nicht interessieren, denn wir verkaufen das, was geht und der Markt bietet“ könnte man denken, wäre allerdings ein wenig kurzsichtig, denn es gilt nun zu beobachten, was sich die Hersteller so alles einfallen lassen, um den Schadstoffausstoß ihrer Flotte in den Griff zu bekommen.
Eine der ersten bekanntgewordenen Ideen lautet: Verzicht auf Tageszulassung bei solchen Neufahrzeugen, die anschließend in ein anderes EU-Land verkauft werden. Klingt erst einmal nicht schlecht, denn damit dürften die meisten EU-Importe von einem gewissen Makel befreit werden. Wenn dann auch noch die Garantieverkürzung entfällt, würde es ein weiteres Argument für den EU-Neuwagenkauf geben.
Doch das wäre zu früh gefreut, denn da sind schon wieder die kreativen Strategen von Hyundai unterwegs, die nun den Garantiestart an das Rechnungsdatum des Herstellers - an wen auch immer, knüpfen wollen.
Garantie und Hyundai? Da war doch etwas! Gibt es da nicht Probleme im Freien EU-Neuwagenhandel? Mahnt Hyundai nicht freie Händler ab, wenn diese mit der Herstellergarantie werben, und das, obwohl die Autos am Ende im Grunde genommen alle über eine Herstellergarantie verfügen?
Es gilt also genau hinzuschauen und daher nicht nur um einige Händler, die sich auf Hyundai spezialisiert haben, sondern darum, sich mit dem – man könnte sagen „Vorreiter für innovative Vertriebsideen und radikale Marktregulierung“ genauer zu befassen, um weiteren Flächenbrand zu vermeiden.
Denn eine Gefahr lauert nicht mehr nur am Horizont, sondern kommt mit hoher Geschwindigkeit näher: Die Maßnahmen der Hersteller zur Absenkung des objektiv viel zu hohen Flottenverbrauchs werden in den Handel eingreifen und dabei möglicherweise diejenigen am stärksten treffen, die am wenigsten geschützt sind.
Es gibt also nicht nur darum, wachsam zu sein und alle Signale, die die Interessen der freien Händler gefährden, wahrzunehmen, sondern auch jegliche Veränderung einer kritischen juristischen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Angemessen bedeutet in dem Zusammenhang auch, dass Wunsch und Wille der BVfK-Mitglieder Vorrang vor übereiltem juristischen und publizistischen Aktionismus haben.
Um das herauszufinden, lädt der BVfK im Januar zu einer Sonderkonferenz EU-Neuwagenhandel 2020 mit Schwerpunkt Hyundai nach Bonn ein. Wie gewohnt werden wir bei besonders anspruchsvollen Aufgaben auch externe Spezialisten hinzuziehen, die den Fragen und Wünschen der Händler gemeinsam mit den BVfK-Juristen Rede und Antwort stehen.
Wir bitten daher bereits jetzt interessierte BVfK-Mitglieder um Rückmeldung bei bestehendem Interesse, sowie Terminwünschen. Ins Auge gefasst ist ein Tag in der dritten oder vierten Januarwoche, also entweder zwischen dem 13. und 17. oder am 21., 23. oder 24. Januar.
Über baldige Rückmeldung würden wir uns freuen. Ab nächster Woche steht auch ein entsprechendes Onlinetool zur Terminabstimmung zur Verfügung.
Lassen Sie uns also gemeinsam einen Weg zum bestmöglichen Umgang mit den besonderen Anforderungen im Autojahr 2020 erarbeiten, damit das BVfK-Motto auch weiterhin gehaltvoll bleibt:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de